Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 11.2025


Elektro Vass GmbH & Co. KG

Benzstraße 29
DE – 38446 Wolfsburg

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www.elektro-vass.de

UST.-Id.-Nr.: DE 233054421
HRB-Nr.: 101107 (Amtsgericht Braunschweig)
HRA-Nr.: 100.115

Geschäftsführer: Diethelm Mislak, Jan Mislak

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der Elektro-Vass GmbH & Co. KG (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch
• schriftliche Auftragsbestätigung,
• ausdrückliche Annahme eines Angebots oder
• die Ausführung der beauftragten Leistung (konkludente Annahme).
(3) Der Auftraggeber bestätigt, vor Auftragserteilung auf die Geltung dieser AGB hingewiesen worden zu sein und die Möglichkeit zur Kenntnisnahme gehabt zu haben.

§ 3 Art und Umfang der Leistungen
(1) Wir erbringen Leistungen insbesondere in den Bereichen Elektroinstallation, Reparatur, Instandhaltung, Fehlersuche, Kundendienst, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Klimaanlagen sowie sonstige elektrotechnische Arbeiten.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder dem erteilten Arbeitsauftrag.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

§ 4 Preise, Lohnkosten und Verrechnungssätze
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preise. Alle genannten Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Für Arbeitsleistungen gelten – sofern nicht im Einzelfall andere Sätze vereinbart werden – folgende Stundenverrechnungssätze (Bruttopreise):
• Meister: 113,41 € / Stunde
• Kundendiensttechniker: 111,62 € / Stunde
• Kundendienst Fahrzeit: 1,49 € / Minute
• Systemtechniker: 96,98 € / Stunde
• Kältetechniker: 90,32 € / Stunde
• Obermonteur: 87,35 € / Stunde
• Monteur: 78,30 € / Stunde
• Elektrohelfer: 60,45 € / Stunde
• Nachwuchsfachkräfte: 48,20 € / Stunde
(3) Die Abrechnung erfolgt in der Regel im Takt von 15 Minuten oder nach tatsächlichem Zeitaufwand. Angefangene Taktungen können auf den vollen Takt aufgerundet werden.

§ 5 Zuschläge auf Stundenverrechnungssätze
(1) Für Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten können Zuschläge auf die jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze erhoben werden. Die regulären Geschäftszeiten ergeben sich aus unserer Preisliste bzw. unseren betrieblichen Informationen.
(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Zuschläge:
• Überstunden: 25 %
• Notdienst/Bereitschaft (z. B. abends, nachts, Wochenende): 50 %
• Sonn- und Feiertage: 100 %
(3) Je Arbeitsstunde wird nur ein Zuschlag angewendet, und zwar der jeweils höchste einschlägige Zuschlag. Die Zuschläge werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 6 Fahrtkosten, Wegezeiten und Nebenkosten (§ 312a BGB)
(1) Wegezeiten (An- und Abfahrt) gelten als Arbeitszeit und werden mit dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz des eingesetzten Mitarbeiters abgerechnet.
(2) Zusätzlich können KFZ- und Betriebskostenpauschalen berechnet werden. Diese betragen derzeit:
• KFZ-/Wegepauschale je Einsatz – je nach Entfernung: 16,66 € bis 38,20 €
oder
• KFZ- und Treibstoffpauschale Kundendienst: 0,95 € pro gefahrenem Kilometer
Die konkrete Abrechnungsart wird in der Rechnung ausgewiesen.
(3) Diese Regelungen zu Fahrtkosten, Wegezeiten und KFZ-/Wegepauschalen werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss in diesen AGB und/oder in der jeweils gültigen Preisliste transparent mitgeteilt und gelten mit Auftragserteilung als ausdrücklich vereinbart im Sinne von § 312a BGB.
(4) Weitere Nebenkosten (z. B. Maut, Parkgebühren, Entsorgungskosten) können nach tatsächlichem Anfall gesondert berechnet werden, sofern sie mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehen.
(5) Darüber hinaus können folgende Pauschalen berechnet werden:
• Dringlichkeitszuschlag (sofortige Bereitstellung von Personal): 26,18 € je Einsatz
• Maschineneinsatz Großgeräte: 5 € je Einsatz
• Entsorgungs-/Altgerätpauschale: 3,05 € je Gerät/Einsatz
• Geräte-/Maschineneinsatzpauschale (Messgeräte, Spezialwerkzeuge): je nach Gerät/Werkzeug 14,64 € bis 23,80 €
Die jeweils gültigen Pauschalen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem Angebot und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 7 Material, Ersatzteile und Kleinmaterial
(1) Materialien, Geräte, Ersatzteile und sonstige Komponenten werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
(2) Für Kleinmaterial (z. B. Dübel, Schrauben, Klemmen, Kabelbinder, Aderendhülsen) kann eine Kleinmaterialpauschale von 11,90 € je Einsatz berechnet werden, sofern keine Einzelabrechnung erfolgt.
(3) Spezielle oder kundenspezifische Materialien, die auf Wunsch des Auftraggebers beschafft werden, können auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Auftrag später nicht oder nur teilweise ausgeführt wird, soweit eine Rückgabe beim Lieferanten nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

§ 8 Termine, Ausführung und Mitwirkungspflichten
(1) Ausführungstermine sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich.
(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, nicht zu vertretende Nachunternehmerprobleme oder andere unvorhersehbare Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist und alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

§ 9 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen wird dem Auftraggeber die Abnahme angeboten.
(2) Die Abnahme kann ausdrücklich (z. B. durch Unterschrift auf einem Arbeitsbericht oder Abnahmeprotokoll) oder konkludent durch Inbetriebnahme bzw. Nutzung der Anlage erfolgen.
(3) Erkennbare Mängel sind bei Abnahme anzuzeigen. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er dies unter Angabe von Gründen zu tun.

§ 10 Besondere Bestimmungen für Reparaturen
(1) Bei Reparaturaufträgen sind wir berechtigt, den entstandenen Aufwand auch dann zu berechnen, wenn
a) der gemeldete Fehler trotz Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden kann,
b) der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt,
c) der Auftrag vom Kunden während der Durchführung zurückgezogen wird oder
d) die zur Nutzung erforderlichen Bedingungen (z. B. Stromversorgung, Zugang, Unterlagen) nicht vorliegen.
(2) Im Rahmen von Reparaturen zusätzlich gewünschte oder über den ursprünglichen Auftrag hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand (Zeit und Material) abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Eingebaute Ersatzteile können gegen Altteile getauscht werden. Nicht ausdrücklich zurückverlangte Altteile gehen in unser Eigentum über.

§ 11 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt
• bei Werkleistungen im Bereich Bauwerke regelmäßig 5 Jahre,
• bei sonstigen Werkleistungen 2 Jahre,
soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas anderes vorsehen.
(3) Für von uns eingebaute Geräte und Komponenten gelten daneben die Hersteller Gewährleistungs- bzw. Garantiebestimmungen; diese werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel infolge unsachgemäßer Bedienung oder Veränderung, normaler Abnutzung (Verschleiß) oder äußerer Einflüsse (z. B. Überspannung, Feuchtigkeit, bauliche Veränderungen anderer Gewerke).

§ 12 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§ 13 Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung
(1) Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).
(3) Im Verzugsfall werden Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe berechnet:
• gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz,
• gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
(2) Werden im Rahmen von Reparaturarbeiten Ersatzteile eingebaut oder andere nicht wesentliche Bestandteile ersetzt, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag in unserem Eigentum.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, unsere aufgrund des Eigentumsvorbehalts herausverlangten Sachen zum Zweck des Ausbaus zu demontieren; sämtliche hierdurch entstehenden Arbeits- und Wegkosten trägt der Auftraggeber, sofern er den Verzug zu vertreten hat.

§ 15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Lieferanten, Großhandel) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter
https://elektro-wolfsburg.de/impressum/#datenschutz.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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